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§§6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 der AGB. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung der Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

(2) Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht übernommen.

§7 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter (1) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung und Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist der Anbieter nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§9 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§10 Rücksendekosten

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Preis von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie für einen höheren Preis der Sache noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§11 Verpackungsmaterial

Hinweis auf die Rückgabemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 7 Verpackungsverordnung:

Gemäß Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, Verkaufsverpackungen, die nicht mit einem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen.

Sie haben die Möglichkeit diese Verpackungen auf unsere Kosten an uns zurückzusenden. Die Adresse entnehmen Sie bitte der Anbieterkennzeichnung. Wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, setzten Sie sich hierzu vorher mit uns per Email oder telefonisch in Verbindung.

§12 Rechtsfall und Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden fin-det das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§13 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.